Bauherr | ||||||||||||
Big Dutchman International GmbH |
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Leistungsspektrum | ||||||||||||
Entwurf Generalplanung Bauüberwachung Tragwerksplanung TGA-Planung Außenanlagenplanung |
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Projektdaten | ||||||||||||
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Vorgaben des Bauherrn waren die Beschränkung auf jeweils sechs Stützen und als an exponierter Stelle weithin sichtbar eingesetzter Baustoff Holz.
Um die zwei 6000 m² großen überdachten Freilagerflächen auf nur sechs Stützen zu errichten, lag es nahe, eine abgehängte Konstruktion zu wählen. Das Dach ist aus drei gekoppelten Hauptmodulen zusammengesetzt. Das Primärtragwerk wird von einem torsionssteifen 63 m langen Dreigurtbinder aus Stahl auf Stahlverbundpylonen gebildet, wobei der Träger in den Viertelspunkten an den Pylonen aufgehängt ist, so dass eine entsprechende Auskragung erreicht wird. Der Lastabtrag in den Baugrund und die Stabilisierung erfolgen über die Pylone, die auf flachgegründeten Einzelfundamenten stehen. Als Sekundärkonstruktion sind 16 m lange Brettschichtholzträger an den Untergurten der Primärträger angebunden und im Abstand von 12 m am Obergurt druck- und zugfest angehängt. Untereinander sind die BSH-Binder mit Verbänden und Druckgurten zu einer Scheibe verbunden. Die Dachfläche wird aus Trapezblechen gebildet, die als Durchlaufsystem zwischen die in 5 m Abstand an geordneten BSH-Bindern gespannt sind.
Holz, Stahl, Stahlverbund, Beton und Kunststoff werden in der Konstruktion entsprechend ihrer Lastaufnahmefähigkeit und Erscheinungsform eingesetzt. Die natürliche Belichtung wird in den Firstpunkten durch großflächige Lichtbänder mit Polycarbonateindeckung gewährleistet. Dem Wunsch des Bauherrn, als sichtbare Konstruktion Holz einzusetzen, wurde durch Ausführung der Sekundärkonstruktion in Brettschichtholz entsprochen. Die großen Spannweiten bei erforderlicher Torsionsteifigkeit der Elemente führten zum Einsatz von Stahl als Primärträger. Die hohen Vertikallasten aus mehr als 1000 m² Einflussfläche waren bei verträglichen Querschnittsabmessungen nur mit Stahlverbundstützen abzutragen.
Neben der Wartung der Dachfläche und den Betriebskosten fallen keine nennenswerten Unterhaltungsmaßnahmen an.
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